Montag, 17. September 2007

Diskriminierung von Senioren

Nicht nur bei der Vergabe von Krediten oder beim Abschluß von Versicherungen werden Senioren häufig diskriminiert. Eine solche Diskriminierung ist nicht zulässig. Wehren Sie sich dagegen! Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt das Verbot von Diskriminierungen wie folgt: "Eine Benachteiligung aus Gründen ...des Alters...ist unzulässig."

Unter Umständen können sie bei einer Benachteiligung sogar Schadenersatz verlangen.

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