Dienstag, 5. Februar 2008

Altersteilzeit

Altersteilzeit ist für viele Senioren ein wichtiges Thema. Altersteilzeit kann dann beantragt werden, wenn man das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat. Gesetzliche Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz.

Altersteilzeit kann nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Das Altersteilzeitgesetz sieht selbst keinen Rechtsanspruch vor. Dieserlässt sich für Arbeitnehmer nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag herleiten.

Ausführliche Informationen - auch zur Berechnung der Höhe der Bezüge - gibt es unter nachstehendem Link bei der Bundesagentur für Arbeit.

Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit zur Altersteilzeit

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